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Verhalten im Brandfall

Viele Brände können verhindert werden, wenn man die feuerpolizeilichen Bestimmungen sowie die wichtigsten Tipps und Regeln des vorbeugenden Brandschutzes beachtet. Sollte es aber trotzdem zu einem Brand kommen, verhalten Sie sich ruhig und beachten Sie die nachstehenden Ratschläge.


Erste Löschhilfe

Unter erster Löschhilfe sind alle jene Löschmaßnahmen zu verstehen, die noch vor dem Eintreffen der Feuerwehr von Einzelpersonen mit Kleinlöschgeräten durchgeführt werden. Folgende Kleinlöschgeräte können dafür verwendet werden:

  • Feuerlöschdecke
  • Feuerlöscheimer
  • Kübelspritze
  • Feuerpatschen
  • Feuerlöscher
  • Wandhydranten

Unter den Kleinlöschgeräten ist der Feuerlöscher nach wie vor das Standardgerät zur ersten Löschhilfe. Jedermann kann den Feuerlöscher vor dem Eintreffen der Feuerwehr bei entstehenden und kleinen Bränden einsetzen. Damit lassen sich oft entstehende Brände löschen oder zumindest die rasche Brandausbreitung eindämmen. Zu Feuerlöschern zählen tragbare Geräte bis zu 20 Kilogramm (auch Handfeuerlöscher genannt), die nach der europäischen Norm EN 3 hergestellt und von einer anerkannten Prüfstelle zertifiziert sind. Sie enthalten Löschmittel, das durch gespeicherten oder bei Inbetriebnahme erzeugten Druck ausgestoßen wird. Tragbare Feuerlöscher gibt es mit den Löschmitteln Pulver, Wasser, Schaum oder Kohlendioxid befüllt mit 1, 2, 3, 6, 9 oder 12 Kilogramm Löschmittelinhalt. Als Mindeststandard sollte ein 6 kg-Gerät in jedem Haushalt vorhanden sein. Bedingt durch die Vielzahl brennbarer Stoffe hat jedes Feuer seine eigenen chemischen Prozesse. Daher gibt es keinen Universallöscher für jeden Brand. Entsprechend dem zu löschenden Brandgut (Eignung nach Brandklassen A, B, C, D, F) werden unterschiedliche Feuerlöscher angeboten.

 

Brandklassen

Als Brandklassen bezeichnet man eine Klassifizierung der Brände nach ihrem brennenden Stoff. Diese Klassifikation ist notwendig, um die richtige Auswahl der Löschmittel durch die Feuerwehr zu treffen. Die Einteilung der brennbaren Stoffe erfolgt in die Brandklassen A, B, C, D und F.

Im Brandfall Sicherzustellen, dass Sie den richtigen Feuerlöscher für den richtigen Brand zur Hand haben, sind die Brandklassen auf den Feuerlöschern aufgedruckt

In der Fahrzeughalle gibt es weiters einen Info Monitor, welcher bei ankommenden Einsätzen bereits alle relevanten Daten anzeigt. Hier wird die Einsatzmeldung, Adresse, Alarmstufe und die ausgerückten Fahrzeuge eingeblendet. Wenn die Adresse bekannt ist wird auch die kürzeste Zufahrtstrecke angezeigt. Wenn kein Einsatz ansteht zeigt dieser Monitor die kommenden Termine und aktuelle Einsatzbilder an.

Rauchwarnmelder

Informationsmitteilung vom 1. Oktober 2012 zur Gesetzesänderung “RAUCHWARNMELDER”

Aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen ist innerhalb von Wohnungen in Aufenthaltsräumen – ausgenommen in Küchen – sowie in Gängen, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens 1 Rauchwarnmelder zu installieren.

Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Die Brandverhütung – Feuerpolizei des Kärntner Landesfeuerwehrverbandes erlaubt sich hierzu wie folgt erklärend mitzuteilen und folgende, häufig gestellte Frage zu beantworten.

 

Was sind Rauchwarnmelder?

Rauchwarnmelder, umgangssprachlich auch Heimrauchmelder genannt, sind in der Regel batteriebetriebene, technische Geräte, die gefahrbringenden Rauch erkennen und zur Alarmierung von anwesenden Personen ein deutliches, lautes Alarmierungssignal aussenden.

 

Wo müssen die Rauchwarnmelder installiert werden?

Laut Gesetz müssen diese nur innerhalb von Wohnungen und hier nur in den Aufenthaltsräumen sowie entlang der Fluchtwege (Gänge, Vorräume) installiert werden.

Als Aufenthaltsräume gelten Räume, in welchen sich Personen längere Zeit aufhalten, das sind insbesondere Schlaf- und Wohnräume. Abstellräume und Sanitärräume zählen nicht dazu. Obwohl die Küche als Aufenthaltsraum gilt, wurde diese vom Gesetzgeber aufgrund der vorhersehbaren, hohen Wahrscheinlichkeit von Fehlauslösungen durch Kochtätigkeiten vom Installationsumfang ausgenommen.
Steht z. B. die Küche in offener Verbindung mit dem Wohnraum, ist der Rauchwarnmelder möglichst weit entfernt von der Kochstelle im Wohnbereich zu installieren.

Warum muss ich in der Küche keinen Rauchwarnmelder installieren?

Aufgrund der vorhersehbaren, hohen Wahrscheinlichkeit von Fehlauslösungen durch Kochtätigkeiten wurden Küchen vom Gesetzgeber vom Installationsumfang ausgenommen.

Es können jedoch auf freiwilliger Basis spezielle Wärmemelder, welche nicht auf Rauch, sondern auf die Brandwärme reagieren, installiert werden.

 

Was gilt als Wohnung?

Als Wohnung im Sinne des Gesetzes gelten auch Ein- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Ferienwohnungen, Villen und sonstige abgeschlossene Einheiten für Wohnzwecke.

In Stiegenhäusern von Mehrparteienhäusern besteht keine Verpflichtung zur Installation von Rauchwarnmeldern.

 

Bis wann muss ich die Rauchwarnmelder installieren?

Ab 1. Oktober 2012 gilt für neu zu errichtende Wohnbauten die Verpflichtung zur Installierung der Rauchwarnmelder.

Aufgrund des Gesetzes sind in allen bestehenden Wohnungen in Kärnten bis 1. Juli 2013 die Rauchwarnmelder im Umfang des Gesetzes nach zu installieren.

 

Wie müssen die Rauchwarnmelder installiert werden?

Bei der Installation der Rauchwarnmelder sind die Gebrauchs- und Montageanweisungen des Herstellers einzuhalten. Insbesondere sind Rauchwarnmelder an die Decke und in der Regel mittig im Raum zu installieren.

 

Wer muss die Rauchmelder installieren?

Die Verpflichtung zur Installation von Rauchwarnmeldern ist eine Vorschreibung der Kärntner Bauvorschriften. Somit trifft die Installationspflicht den Bauwerber, also den Adressat des Baubescheides oder dessen Rechtsnachfolger.

Im Allgemeinen ist dies der Gebäudeeigentümer und nicht der Mieter bzw. Nutzungsberechtigte einer Wohnung.

 

Wartung – Funktionstest

In den Montageanleitungen für die Rauchwarnmelder sind, abhängig vom jeweiligen Produkt, Angaben über die Montage, Wartung und die durchzuführenden Funktionstests enthalten.

Rauchwarnmelder müssen regelmäßig auf Ihre Funktion durch Betätigung des Testknopfes überprüft werden, wobei die Testintervalle abhängig vom jeweiligen Produkt sind (von einmal wöchentlich bis einmal jährlich). Ebenfalls muss die Batterie nach den Angaben der Betriebsanleitung ersetzt werden, jedenfalls dann, wenn der Rauchwarnmelder durch einen Signalton den notwendigen Batteriewechsel anzeigt. Der Rauchwarnmelder funktioniert auch dann noch 30 Tage.

 

Sonderfunktionen:

Wenn Täuschungsgrößen vorhersehbar sind (z.B. beim Einheizen von Kachelöfen, bei der Verwendung von Weihrauch, etc.) sollten Rauchwarnmelder verwendet werden, welche über eine sogenannte “Stummschaltung” verfügen.

Nach Betätigung einer Taste reagiert der Melder für einen Zeitraum vom ca. 5 bis 20 Minuten (je nach Hersteller) nicht auf Täuschungsgrößen (Rauch, Wasserdampf).

Nach dem Ablauf der Zeitspanne aktiviert sich der Melder wieder automatisch und geht in den Normalbetrieb über.

 

Was ist beim Kauf eines Rauchwarnmelders zu beachten?

  • geprüfte Produkte: Rauchwarnmelder müssen der ÖNORM EN 14604 entsprechen.
  • lange Lebensdauer (bis zu 10 Jahre)
  • lange Batterielebensdauer (3 bis 10 Jahre)
  • einfache Montage
  • einfache Bedienung des Prüfknopfes
  • Rauchwarnmelder müssen regelmäßig auf Ihre Funktion überprüft werden. Die Prüfintervalle sind in der Gebrauchsanleitung angeführt. Achten Sie darauf, dass die Prüfung nur einmal jährlich notwendig ist.

 

Gesetzliche Grundlage:

Das Landesgesetz (LGBL. Nr. 80/2012) hinsichtlich der verpflichtenden Montage von Rauchwarnmeldern kann im Internet abgerufen werden.

Nachfolgend die wichtigsten Auszüge:

Landesgesetzblatt Nr. 80/2012 Artikel II Änderung der Kärntner Bauvorschriften

§ 14
Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb der baulichen Anlage

(9) In Wohnungen muss, unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Errichtung, in Aufenthaltsräumen – ausgenommen in Küchen – sowie in Gängen, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder angeordnet werden. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

Artikel IV

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Oktober 2012 in Kraft.

(8) In Wohnungen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bestehen, sind die Rauchwarnmelder gemäß § 14 Abs. 9 K-BV in der Fassung dieses Gesetzes spätestens bis zum Ablauf des 30. Juni 2013einzubauen.

Erstellt nach bestem Wissen und Gewissen, auf Basis der derzeit gültigen Gesetze mit Stand September 2012.
Haftungen jeglicher Art aufgrund unrichtiger Angaben sind ausgeschlossen.

Notrufnummern

Notruf richtig absetzen

Was ist passiert? Umschreiben Sie das Ereignis bitte in kurzen prägnanten Stichworten, z.B. Verkehrsunfall, Bewusstlose Person, Sturz von einer Leiter, Feuer, Explosion etc.
Wo ist es passiert? Ortsangabe – Ort, Stadtteil, Straße, Hausnummer und ergänzende Angaben. Sie sind am Unfallort fremd? Fragen sie Ortsansässige/Passanten und bitten um Hilfe bei der Ortsbestimmung. Hier gilt: Je genauer die Ortsangabe, desto weniger Zeit verbringen die Einsatzkräfte mit dem Suchen nach der Einsatzstelle.
Welche Verletzungen? Verletzungen sind aufgetreten? Lebensbedrohliche Verletzungen besonders schildern.
Wieviele Verletzte? Diese Angabe ist wichtig für den Abtransport mit dem Rettungswagen.
Wer meldet? Angabe der eigenen Person und der Telefonnummer des Anrufers (bei möglichen Rückfragen)

 

Der Euronotruf 112

Die Europäische Notrufnummer 112 wurde 1991 geschaffen, um europaweit gratis und unter einer einheitlichen Nummer im Falle einer Notlage Hilfe rufen zu können.

Der Euro-Notruf 112 wird einheitlich in ganz Europa eingeführt und direkt in die nächstgelegene Sicherheitszentrale geleitet.
Die Liste der Mitgliedsländer erweitert sich laufend, Sie finden sie unter www.sos112.info.


In Österreich nimmt die Leitstelle der Polizei den Euro-Notruf entgegen.
Für einen Notfall außerhalb Europas sollte man sich vorher im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (www.bmeia.gv.at) oder bei den Botschaften über landeseigenen Notrufstellen informieren.

Eine zusätzliche Sicherheitsfunktion bietet der Euro-Notruf 112 im Inland. Man kann den Euro-Notruf auch ohne Guthaben auf jedem Wertkartenhandy absetzen. Wenn es bei der Wahl des Euronotrufs keinen Empfang geben sollte und der Notruf nicht verbunden wird, dann Handy aus- und wieder einschalten und anstatt den PIN-Code die Euronotrufnummer 112 eingeben und wählen. Danach sucht sich das Mobiltelefon automatisch das Netz mit dem besten Empfang und stellt die Verbindung zur nächsten Sicherheitszentrale (Polizei) her.

Sirenensignale

Österreich verfügt über ein flächendeckendes Sirenennetzwerk. Im Stadtgebiet von Wolfsberg stehen sechs Sirenen für die Alarmierung der Feuerwehr, aber auch für die Alarmierung der Bevölkerung zur Verfügung. Die Sirenen können durch die Feuerwehr Wolfsberg, durch die Bezirks Alarm und Warzentrale, durch die Landes Alarm und Warnzentrale und durch die Bundeswarnzentrale ausgelöst werden. Die wöchentliche Sirenenprobe findet jeden Samstag um 12:00 Uhr statt. Sie dient zur Funktionsüberprüfung der Sirenen. Der jährliche Zivilschutz-Probealarm erfolgt am 1. Samstag im Oktober. Dabei werden sämtliche Alarmsignale zur Auslösung gebracht.

Rettungsgasse
Pflicht seit Jännder 2012

Seit 1. Jänner 2012 ist es soweit: Bei Staubildung ist die Rettungsgasse auf den österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen Pflicht. Damit kommt der Gesetzgeber einem langjährigen Wunsch der Einsatzorganisationen und der ASFINAG nach. Die Rettungsgasse sichert im Ernstfall schnelle Hilfe. Aus Erfahrungen wissen wir: Durch die Rettungsgasse kommen Rettung, Feuerwehr, Polizei und sonstige Einsatzkräfte um bis zu vier Minuten schneller zu den Unfallopfern. Die Überlebenschancen von schwer Verletzten steigen dadurch um bis zu 40 Prozent.

Was ist die Rettungsgasse?

Die Rettungsgasse ist eine freibleibende Fahrgasse zwischen den einzelnen Fahrstreifen einer Autobahn oder einer Schnellstraße bzw. Autostraße, die bei Staubildung vorausschauend gebildet werden muss.

Was bringt die Rettungsgasse?

Polizei, Feuerwehr, Rettung sowie Straßen- und Pannendienst dürfen die Rettungsgasse benützen. Sie sind damit um bis zu vier Minuten schneller und sicherer am Unfallort als bisher über den Pannenstreifen. Das erhöht die Überlebenschance der Unfallopfer um bis zu 40 Prozent.
Was Sie tun müssen!

Alle Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur müssen sich möglichst weit links zur Fahrbahn einordnen. Verkehrsteilnehmer auf der rechten Spur müssen so weit nach rechts wie notwendig. Dabei soll der Pannenstreifen befahren werden. Bei mehrspurigen Fahrbahnen gilt: Fahrzeuge auf der linken Spur nach links, alle anderen nach rechts.

Wann gilt die Rettungsgasse?

Auf allen Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen in Österreich egal ob zwei-, drei-, oder vierspurig: im Wesentlichen dort, wo eine Vignette benötigt wird. Damit gilt in Österreich das gleiche Prinzip wie in Deutschland, Tschechien, Schweiz und Slowenien.

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